Biokunststoff ist für die Kompostierung nutzlos

Biologisch abbaubare Kunststoffe sind als Kompostrohstoff nutzlos. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sie im Verlauf der Kompostierung praktisch vollständig abgebaut werden. Ziel der Bioabfallverwertung ist aber die Herstellung organischer Dünge- und Bodenverbesserungsmittel. BAW tragen dazu weder im Hinblick auf Pflanzennährstoffe, noch auf basisch wirksame Stoffe, noch in Bezug auf die organische Substanz oder sonst irgendein wertgebendes Merkmal bei. Aus diesem Grunde sind BAW nach der Düngemittelverordnung richtigerweise auch kein zulässiger Ausgangsstoff bzw. nur in unvermeidlichen Anteilen zusammen mit anderen Stoffen zulässig, worunter auch die "Biomülltüten" fallen.
BAW haben allerdings, ähnlich wie herkömmliche Kunststoffe, einen hohen Heizwert. Aus diesem Grunde sind sie grundsätzlich für die thermische und nicht für die stoffliche Verwertung geeignet. Eine hochwertige Verwertung, wie sie das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt, ist für BAW nicht etwa über die Kompostierung, sondern nur über die energetische Verwertung gegeben.