Im Großen und Ganzen bleibt die Verwertung von Biokunststoffen auf dem Wege der Kompostierung ein Irrweg. Mögliche Einsatzbereiche von Bioabfalltüten sind quantitativ marginal und von zahlreichen Rahmenbedingungen sowie vom Konsens der regional Betroffenen abhängig.
Bei aller gutgemeinten Euphorie, die Verbraucher und Politik den Biokunststoffen und deren 'Kompostierbarkeit' entgegen bringen, sollten einige grundlegende Sachverhalte nicht aus dem Auge verloren werden:



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  • Biologisch abbaubare Kunststoffe sind keine Bioabfälle. In der Regel bestehen sie aus unterschiedlichen Mengenanteilen an Werkstoffen, die auf der Basis von Erdöl sowie auf Basis nachwachsender Rohstoffe hergestellt werden.
  • Eine generelle Zuweisung jedweder BAW zum Erfassungssystem Biotonne ist aufgrund unkalkulierbarer Risiken für die Qualität der hergestellten Komposte entschieden abzulehnen.
  • Damit einher geht die klare Ablehnung der Benennung von biologisch abbaubaren Werkstoffen in Anhang 1 der Bioabfallverordnung als grundsätzlich geeigneter Bioabfall oder in der Düngemittelverordnung als zulässiger Haupt- oder Nebenbestandteil von Düngemitteln.
  • Die zunehmende Behandlung getrennt erfasster Bioabfälle in Vergärungsanlagen schließt eine Zuweisung von Biokunststoffen in die Biotonne ebenfalls aus. Das Verhalten von BAW in anaeroben Behandlungsprozessen ist derzeit weitgehend unbekannt. Gemäß dem Hochwertigkeitsgebot der Verwertung ist für biologisch abbaubare Kunststoffe zudem eine thermische Nutzung anzustreben. Für die Abfallentsorgung bedeutet dies die gemeinsame Sammlung und Verwertung mit dem Restabfall.

In einem 11-seitigen Hintergrundpapier zu biologisch abbaubaren Kunststoffen kommt auch das Umweltbundesamt (UBA) u.a. zu dem Schluss, dass die Kompostierung solcher Stoffe "perspektivisch keine sinnvolle Art der Verwertung" ist.