Die KDM GmbH verarbeitet organische Abfälle zu hochwertigem Kompost.
Die auf den Kompostierungsanlagen zugelassenen, organischen Abfälle finden Sie auf der Seite Positivkatalog. Eine Kompostierungsanlage ist genehmungspflichtig. Die Genehmigungsbehörde lässt nur Abfälle zu, welche aufgrund ihrer Eigenschaften zu keiner Beeinträchtigung der Umwelt führen.
Die Preise werden aufgrund der Abfallart festgelegt. In der Regel erfolgt überwiegend die Anlieferung von kompostierbaren Abfällen aus Garten- und Parkanlagen (EAK-NR.:20 02 01).