Die KDM GmbH verarbeitet organische Abfälle zu hochwertigem Kompost.
Die auf den Kompostierungsanlagen zugelassenen, organischen Abfälle finden Sie auf der Seite Positivkatalog. Eine Kompostierungsanlage ist genehmungspflichtig. Die Genehmigungsbehörde lässt nur Abfälle zu, welche aufgrund ihrer Eigenschaften zu keiner Beeinträchtigung der Umwelt führen.
Die Preise werden aufgrund der Abfallart festgelegt. In der Regel erfolgt überwiegend die Anlieferung von kompostierbaren Abfällen aus Garten- und Parkanlagen (EAK-NR.:20 02 01).
Auskunft und Beratung zum Thema Abfall geben Technische Betriebe, Stadt- und Kreisverwaltungen. Eine Liste mit Adressen, Telefonnummern und Ansprechpartnern findern Sie in der folgenden Tabelle.
Im Großen und Ganzen bleibt die Verwertung von Biokunststoffen auf dem Wege der Kompostierung ein Irrweg. Mögliche Einsatzbereiche von Bioabfalltüten sind quantitativ marginal und von zahlreichen Rahmenbedingungen sowie vom Konsens der regional Betroffenen abhängig.
Bei aller gutgemeinten Euphorie, die Verbraucher und Politik den Biokunststoffen und deren 'Kompostierbarkeit' entgegen bringen, sollten einige grundlegende Sachverhalte nicht aus dem Auge verloren werden: